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6. Juni 2026

K+S nimmt Energie-Abwehrschirm nicht in Anspruch

Beschluss zur Strom- und Gaspreisbremse des Bundes

Der Vorstand der K+S AG hat entschieden, von der gesetzlich beschlossenen Deckelung des Strom- und Gaspreises zum 1. Januar 2023 keinen Gebrauch zu machen. Grundsätzlich begrüßt der Vorstand aber die Hilfsmaßnahmen des Bundes zur Unterstützung von besonders betroffenen Unternehmen in Deutschland.

„Wir haben sehr vorausschauend gehandelt und unseren Bedarf beim Erdgas für das kommende Jahr preislich bereits fast vollständig gesichert“, begründet K+S-Vorstandschef Dr. Burkhard Lohr die Entscheidung. „Damit bleibt die volle Dividendenfähigkeit erhalten“, so Lohr weiter.

Mit einem durchschnittlichen Erdgaspreis von 5 Cent/KWh für die von K+S für das Jahr 2023 fixierten Mengen (90 % des Erdgasbedarfs von K+S in Europa) hat das Unternehmen eine hohe Planbarkeit bei den Energiekosten. Darüber hinaus deckt K+S große Mengen des Strombedarfs aus eigener Produktion.

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