Betroffene sollten Ansprüche geltend machen.

Nürnberg. Wind, Meer und Weltmeisterschaft – das war auch der Plan der Gäste von TUI Cruises, als sie Reisen zur Zeit der WM in Katar buchten. Nachdem Aida kürzlich mitteilte, dass die AIDAcosma während der WM den Hafen von Doha in Katar nicht anlaufen wird, ereilte das gleiche Schicksal nun auch Kreuzfahrer bei TUI Cruises. Für die Fußballfans unter den TUI-Kreuzfahrern bedeutet dieser Ausfall das schlimmste denkbare Szenario. „Betroffene sollten gegen den Veranstalter Ansprüche geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Fußballfieber unter der warmen Sonne Katars. Eine Kreuzfahrt zum größten Sportereignis des Jahres 2022, der WM in Doha. Das war der Plan fußballbegeisterter Kreuzfahrer, die zur Zeit der Weltmeisterschaft eine Reise auf einem der zahlreichen Kreuzfahrtschiffe buchten, die Doha während der WM ansteuern sollen. Für die Gäste von TUI ist dieser Traum jetzt ebenso geplatzt wie für die Gäste von AIDA. Doha wurde bei beiden Veranstaltern abgesagt. Zur Begründung verweist man auf kurzfristig bekannt gegebene Einreisebestimmungen, aufgrund derer der Hafen von Doha im Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar nicht angelaufen werden könne.

„Selbst wenn man dies als zutreffend hinnimmt, ergeben sich zwischen gebuchter Reise und der Leistung des Veranstalters ganz gravierende Abweichungen, die für sich genommen bereits zur Minderung des Reisepreises berechtigen. Das gilt vor allem dann, wenn das Reisehighlight schlechthin ausfällt, und auch dann, wenn die Veranstalter kein Verschulden trifft“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Ausfall von Doha während WM rechtfertigt Minderung gegenüber TUI

Wird die Kreuzfahrt nicht gemäß Buchung durchgeführt, steht dem Reisegast eine Minderung des Reisepreises zu. Gerichte urteilen in diesen Fällen verbraucherfreundlich. Vorliegend benennt TUI kurzfristige Einreisebestimmungen als Ursache der Routenänderung. Auch solche Umstände können einen Anspruch auf Minderung rechtfertigen, weil die einseitige Änderung der Reiseleistung generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich ist, wenn die Änderung unerheblich ausfällt. „Gerade dies ist in der Zeit der WM für Doha als Austragungsort der WM auszuschließen. Außerdem entfallen auch die Anlegekosten in Doha, was zu erheblichen Einsparungen der Reederei führt“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Betroffene sollten der Routenänderung daher unverzüglich widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

Der Anspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. „Es ist dabei unerheblich, was sich hinter den kurzfristigen Einreishindernissen verbirgt, welche Ursache die Umroutung zur WM bei TUI also hat. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt“, führt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de aus.

Auch Schadensersatz wegen Ausfall von Doha während WM gegenüber TUI denkbar

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei der aktuellen Umroutung bei TUI zur WM in Katar auch prüfen, ob Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren.

Nach Auffassung der Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de erscheint es unwahrscheinlich, dass Katar nur wenige Tage vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft neue und unvorhersehbare behördliche Anordnungen getroffen hat, die ein Anlegen in Doha unmöglich machen sollen. Hier wird man also genau hinschauen müssen, was der Hintergrund für die Umroutung ist. „Sollte sich zeigen, dass die Routenänderung ggf. früher erkennbar und vermeidbar gewesen wäre, stehen zusätzlich zur Minderung ganz erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum“, merken die erfahrenen Praktiker von Kreuzfahrt-Anwalt.de an.

Ansprüche können in diesen Fällen bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist hierbei der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte. Betroffene, die die Kreuzfahrt gleichwohl durchführen möchten, sollten der Routenänderung aber in jedem Fall unverzüglich widersprechen oder bereits im Vorfeld anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.