Neuregelung muss sich nun auch in der Praxis beweisen. Zum Inkrafttreten der Neuregelungen zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus zum 1. November 2022.

„In einer Zeit, in der Krisenschlagzeilen den Tag bestimmen, ist dies endlich einmal eine gute Nachricht: Zum 1. November 2022 tritt eine Neuregelung für die Begleitung von Menschen mit kognitiven oder mehrfachen Behinderungen im Krankenhaus in Kraft. Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld erhalten ein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie die Versicherten begleiten. Erfolgt die Begleitung hingegen durch eine vertraute Person aus einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, müssen die Länder zahlen. Für diese Lösung, die noch von der letzten Regierungskoalition nach vielen Jahren Diskussion auf den Weg gebracht worden ist, haben wir uns als Union sehr eingesetzt. Endlich scheitert eine medizinische Behandlung nun nicht mehr daran, dass sich Menschen mit Autismus, Sprachbehinderungen oder Angstzuständen im Krankenhaus nicht verständigen können.

Nun erwarten wir aber auch, dass die Lösung in der Praxis funktioniert. Es darf kein Zuständigkeitsgeschiebe der Träger zu Lasten der Betroffenen geben. Und medizinisches und pflegerisches Fachpersonal braucht Sicherheit im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, insbesondere denjenigen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Daher befürworten wir eine Stärkung entsprechender Weiterbildungsmodule im Bereich von Pflege- und Gesundheitsberufen“, so der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers.