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Wegen Corona: Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich

Das Bundesministerium des Innern führt vorübergehende Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich durch. Hintergrund ist die Einstufung von Tschechien und dem Bundesland Tirol in Österreich als Virusvarianten-Gebiete.

Seit Sonntag, dem 14. Februar 2021, 0:00 Uhr, gelten an der deutsch-österreichischen und an der deutsch-tschechischen Grenze verschärfte Einreiseregeln nach Deutschland. Diese betreffen den kommerziellen und individuellen Reiseverkehr. Zudem gelten an diesen Grenzen auch Beförderungsverbote.

Einreisen nach Deutschland aus Tschechien und dem österreichischen Bundesland Tirol (mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz, der Gemeinde Jungholz sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) sind nur noch in folgenden Ausnahmefällen möglich:

  1. Deutsche Staatsangehörige sowie Mitglieder der Kernfamilie von deutschen Staatsangehörigen aus Drittstaaten, falls diese mit dem deutschen Staatsangehörigen gemeinsam einreisen. Zur “Kernfamilie” gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder.
  2. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland;
  3. Personal im Gütertransport und sonstiges erforderliches Transportpersonal (u.a. Post-, Fracht- oder Leertransporte sowie Rückführung von Luftfahrzeugen, Schiffen und Crews);
  4. Gesundheitspersonal (Ärzte und Kranken- sowie Altenpfleger) sowie notwendiges Begleitpersonal für Ambulanzflüge und Flüge zum Transport von Transplantationsorganen;
  5. Personen, die aus dringenden humanitären Gründen nach Deutschland reisen;

Ein dringender humanitärer Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

6. Personen, die im Auftrag der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Vereinten Nationen (VN) oder der Organisationen der Vereinten Nationen reisen.

Für Einreisen in den genannten Ausnahmefällen gelten die Einreise- und Quarantänebestimmungen der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021. Erforderlich sind:

Die Bundespolizei wird vom Bundesinnenministerium angewiesen, die Einhaltung der Regelungen an den Grenzen zu Tschechien und Österreich zu kontrollieren. Personen, die oben genannte Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zurückgewiesen.

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