Am 10. Februar 2021 wird die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für alle Unternehmen fällig, die von der umsatzsteuerrechtlichen Dauerfristverlängerung Gebrauch machen. Die Finanzverwaltung stimmt gerade ab, ob die Erhebung für 2021 ausgesetzt werden sollte.

„Mitten im zweiten harten Lockdown müssen die Unternehmen, die die umsatzsteuerrechtliche Dauerfristverlängerung nutzen, Anfang Februar die Sondervorauszahlung leisten. Ich hoffe, dass die Finanzverwaltung auch für 2021 die Erhebung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung aussetzen wird. Diese leicht und schnell umsetzbare Verwaltungsentscheidung dürfte allen betroffenen Unternehmen die gerade nötige Liquidität vorübergehend weiter belassen. Der Fiskus muss auf die Umsatzsteuer auch nicht verzichten, da es sich lediglich um eine Vorauszahlung handelt“ ,
Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.