Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat dem Eilantrag einer Pflegeheimbewohnerin (Kreis Lippe) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zum Schutz von Pflegeeinrichtungen vor dem Eintrag von SARS-CoV-2-Viren unter Berücksichtigung des Rechts auf Teilhabe und sozialer Kontakte der pflegebedürftigen Menschen (CoronaAVPflegeundBesuche) stattgegeben.