„Die Wälder in Baden-Württemberg befinden sich in einer Ausnahmesituation. Extremwetterereignisse haben den Wäldern mit Dürre, Sturm und Schädlingen stark zugesetzt. Klimaprognosen zeigen, dass sich die gegenwärtige Situation in Zukunft häufiger wiederholen wird. In dieser Lage ist es ein zentrales Ziel der Landesregierung, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten und damit die vielfältigen Waldfunktionen langfristig sicherzustellen. Für die Waldbesitzer sind in diesen Zeiten die Fördermaßnahmen der neu aufgestellten Verwaltungsvorschrift ‚Nachhaltige Waldwirtschaft‘ eine wirksame, passgenaue und schnell abrufbare Unterstützung“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (17. Juli) in Stuttgart.

Die Verwaltungsvorschrift sei in den vergangenen Monaten unter breiter Beteiligung von Verbänden und Interessensvertretern neu ausgerichtet worden und trete heute in Kraft. „Waldbesitzer können ab sofort die benötigten Förderanträge auf unserem Förderwegweiser abrufen und entsprechende Anträge stellen. Dabei stehen die Förster vor Ort beratend zur Seite“, erklärte Minister Hauk.

Die Unterlagen finden sich unter dem Link http://www.foerderung.landwirtschaft-bw.de. Neben dem Antragsformular finden Waldbesitzer dort beim Förderwegweiser unter der Rubrik ‚Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen‘ auch alle weiteren Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden.

Aufarbeitung von Schadholz und Wiederbewaldung im Fokus

Im Zentrum der neuen Fördermaßnahmen steht die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Aufarbeitung von Schadholz. Der Fördersatz des letzten Jahres konnte auf nunmehr sechs Euro je Festmeter verdoppelt werden. Die Maßnahme ist Teil des neu in die Verwaltungsvorschrift aufgenommenen Förderpakets zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald. Daneben werden weitere Maßnahmen gefördert, die mit der Aufarbeitung kombiniert werden können. Dazu gehören unter anderem die Entrindung von Schadholz, das Hacken von befallsgefährdetem Holz, die Anlage von Nass- und Trockenlagern sowie der Transport dorthin. Die genannten Fördermaßnahmen stehen im Jahr 2020 auch für eine rückwirkende Beantragung bereit. „Damit können Waldbesitzer auch für bereits abgeschlossenen Maßnahmen eine Förderung erhalten“, betonte Minister Hauk. Ein weiterer Schwerpunkt des Förderpakets ist die Wiederbewaldung der von Sturm, Dürre und Käfer betroffenen Flächen. „Für das gesamte Förderpaket zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald wurde uns pünktlich zum Start eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission zugestellt“, erklärte der Minister.

Weitergehende Maßnahmen werden gefördert

Im Zuge der Überarbeitung wurde auch der neu entwickelte Förderbereich ‚Vertragsnaturschutz im Wald‘ in die Verwaltungsvorschrift integriert. „Damit steht ein komplett neues und richtungsweisendes Maßnahmenpaket zur Förderung des Waldnaturschutzes zur Verfügung“, sagte Minister Hauk. Förderfähig seien der Erhalt und die Entwicklung von Altbäumen, die Erhaltung von Habitatbaumgruppen sowie umfangreiche weitere Pflegemaßnahmen zum Schutz wertvoller Waldlebensräume und Waldarten.

Das Land setzte mit der neuen Verwaltungsvorschrift ‚Nachhaltige Waldwirtschaft‘ ein starkes Signal, das die Betroffenen mit ihren erheblichen Schäden nicht alleine lässt und die Waldbesitzer dazu motiviert die zukunftsweisenden Maßnahmen im Wald weiterhin entschlossen anzugehen. „Wir sind überzeugt davon, dass mit der neuen Verwaltungsvorschrift in der derzeitigen Krisensituation die Weichen richtig gestellt wurden, um die Waldbesitzer umfassend zu unterstützen und damit auch der Verantwortung der Gesellschaft für den Wald gerecht zu werden“, betonte Minister Hauk. Das Gesamtpaket der Verwaltungsvorschrift belaufe sich derzeit auf insgesamt 34,1 Millionen Euro. Davon seien 28,6 Millionen Euro für die Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen vorgesehen.