Land sagt Publikumsveranstaltungen an staatlichen Bühnen ab – Vorlesungsbetrieb an Hochschulen bis 19. April ausgesetzt

Zur Unterstützung der bundesweiten Maßnahmen und mit dem Ziel, einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 möglichst entgegenzuwirken, werden in Baden-Württemberg neben der verfügten Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern vom Land bis zum 19. April 2020

· alle Publikumsveranstaltungen der staatlichen Bühnen abgesagt sowie
· der Beginn des Vorlesungsbetriebs an den Universitäten, Hochschulen und Akademien des Landes bis zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt bzw. der begonnene Vorlesungsbetrieb unterbrochen.

„Mein Dank gilt den Hochschulen und den Staatstheatern in Stuttgart und Karlsruhe, die diese Maßnahmen mittragen und nun in kurzer Frist umsetzen“, sagte Baden-Württembergs Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Theresia Bauer, am heutigen Mittwoch (11. März) in Stuttgart. „Ich weiß, dass jetzt vieles umorganisiert werden muss. Aber dieser Mehraufwand ist notwendig, um die Verbreitung des Virus zu bremsen und die Menschen hierzulande zu schützen. Für dieses Ziel will auch das Ministerium durch klare Leitplanken und gute Beratung seinen Anteil beitragen.“

Die Maßnahmen gelten ab sofort. Das Erfordernis dieser Vorsichtsmaßnahme unterliegt einer laufenden Überprüfung. Mit dieser Maßnahme leistet Baden-Württemberg einen Beitrag zu einem gebotenen einheitlichen Vorgehen der Länder.