Städtetag ruft Mitglieder auf, Unternehmen kurzfristig zu unterstützen

Das Land wird Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften ab sofort zinslos stunden, wenn Unternehmen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten. „Für viele zählt jetzt jeder Euro, mit dem sie zahlungsfähig bleiben können. Wir helfen, wo wir können“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann am heutigen Montag (23. März).

Der Präsident des baden-württembergischen Städtetags, Dr. Peter Kurz, verweist auf die Bemühungen der Städte und Gemeinden, vor Ort angemessene Lösungen zu finden. „Auch wir sehen die Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die lokalen Unternehmen prägen das tägliche Leben in unseren Städten. Wir helfen, wenn jetzt Schließungen angeordnet werden müssen und der Bedarf an Liquidität durch den Rettungsschirm des Landes und des Bundes nicht gedeckt werden kann“, so Präsident Kurz. „Zuvorderst sehen sich die Kommunen vor die Aufgabe gestellt, die öffentliche Infrastruktur zu sichern, obwohl allerorts die Einnahmen wegbrechen.“

Zu den Pächtern des Landes gehören beispielsweise Gastronomiebetriebe in staatlichen Schlössern, Unternehmen in Büroräumen, Pächter von landwirtschaftlichen Grundstücken wie auch Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Immobilien der Baden-Württemberg-Stiftung.
„Jetzt sind Instrumente gefragt, mit denen alle Zeit gewinnen können. Ich hoffe, dass neben dem Land auch private Vermieterinnen und Vermieter Mieten stunden oder erlassen, sofern es ihnen möglich ist“, so Sitzmann. In der gewonnenen Zeit können Mieterinnen und Mieter mögliche Hilfen und Unterstützung beantragen oder Umsätze wieder hereinholen, sofern das machbar ist. Sitzmann kündigte über Stundungen hinaus an, bei Pächtern des Landes pragmatische Lösungen zu suchen, wenn sich die wirtschaftliche Lage für sie weiter verschärft, die Stundung nicht mehr ausreicht und Förderprogramme nicht greifen.

Betroffene Unternehmen und Personen sollen sich direkt per Telefon oder E-Mail an ihnen bekannten Kontaktpersonen in den zuständigen Ämtern von Vermögen und Bau Baden-Württemberg, den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg oder den für die Immobilien der Baden-Württemberg-Stiftung zuständigen Verwalter wenden, um die Mietstundung zu vereinbaren. Die Stundungsmöglichkeit gilt auch für private Mieterinnen und Mieter in Landesgebäuden, wenn die Mieter beispielsweise durch vom Arbeitgeber verordnete Kurzarbeit wegen der Corona-Pandemie die Miete derzeit nicht zahlen können.