GdP begrüßt Stopp der Beschaffung von BodyCams

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert weiterhin die Bereitstellung von BodyCams für den Streifendienst, begrüßt aber zugleich den durch den Personalrat verhängten Stopp der geplanten Beschaffung der BodyCam Si500 von Motorola für die Bundespolizei.

„Ohne dass dringende Fragen des Datenschutzes und des Mitarbeiterdatenschutzes geklärt sind, kann keine BodyCam beschafft werden. Uns stimmt auch nachdenklich, dass das vorgesehene Modell bisher in der Bundespolizei nirgends erprobt ist und womöglich doppelt so teuer wie vergleichbare Modelle sein soll“, kommentiert Jörg Radek, Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei. Am Mittwoch hatte der GdP-geführte Bundespolizeihauptpersonalrat beim Bundesinnenministerium (BMI) sein Veto gegen die Beschaffung und Einführung der BodyCam eingelegt – die bereits begonnene Beschaffung musste daraufhin gestoppt werden.

„Wir stimmen einer Beschaffung nur zu, wenn alle rechtlichen und praktischen Fragen vorab geklärt sind. Es kann doch nicht sein, dass Bild- und Tonaufzeichnungen angefertigt und gespeichert werden, ohne dass Datenschutzfragen abschließend geklärt wurden. Das gilt auch für die Persönlichkeitsrechte von Polizistinnen und Polizisten selbst: Bevor von ihnen Bild- und Tonaufnahmen erstellt werden, muss geklärt sein, dass die Aufzeichnungen nicht für beamtenrechtliche Beurteilungen und Leistungskontrolle eingesetzt werden. Stellen Sie sich vor, ein Beamter schaltet in einer brenzligen Situation die Kamera ein und am Ende bekommt sein Kollege ein Disziplinarverfahren, weil auf dem Video zu sehen ist, dass er im Stress der Situation seine Polizeimütze nicht getragen hat“, so der Gewerkschafter.

„Es sollen mit den BodyCams auch das gesprochene Wort und Bilder 30 Sekunden vor einer polizeirelevanten Auslösung der Kamera gespeichert werden. Das darf jedoch nicht für andere als rein polizeiliche Zwecke verwandt werden. Wir wollen auch nicht, dass am Ende Aufnahmen unserer Kollegen bei YouTube oder in anderen sozialen Medien landen. Das Recht am eigenen Bild und am gesprochenen Wort und die Anonymität müssen bei Herausgabe von Videoaufzeichnungen absolut gewahrt werden“, so Radek.

Die vom Innenministerium ausgewählte BodyCam Si500 des Herstellers Motorola ist bisher in keiner deutschen oder europäischen Polizei im Einsatz. Beim Pilotprojekt der Bundespolizei wurden zudem Kameras ganz anderer Hersteller getestet. „Wir wissen nicht, ob das Gerät vollkommen praxistauglich ist, ja noch nicht einmal, ob es sich überhaupt mit unserer aktuellen Uniform verträgt und dort problemfrei befestigen lässt. Eine Beschaffung ohne Praxistest ist keine gute Idee. Hinzu kommt, dass das Gerät wohl wesentlich teurer als das anderer Hersteller ist und keine zusätzlichen Haushaltsmittel für eine Beschaffung bereitstehen – die wurden zuletzt von BMI und Finanzministerium sogar abgelehnt. Daher müsste das Geld irgendwo aus dem bestehenden, ohnehin klammen Etat der Bundespolizei abgezogen werden. Eine Beschaffung von 2.350 Geräten ist unter diesen Umständen riskant“, fasst Radek seine Kritik zusammen.

Für die GdP ist das Vorgehen des Bundesinnenministeriums besonders bitter: „Wir haben uns immer für die Einführung einer BodyCam als polizeiliches Einsatzmittel zur Abwehr von Gefahren eingesetzt. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind immer häufiger Gewalt ausgesetzt, BodyCams wären da eine gute Möglichkeit nicht nur zur Strafverfolgung, sondern vor allem auch zur Prävention“, so Radek. „Leider hat man zwar schon mehrere Jahre an der Beschaffung von BodyCams herumgewerkelt, aber dabei wichtige Fragen des Mitarbeiterdatenschutzes nicht geklärt und auch die Personalvertretungen und Gewerkschaften nicht eingebunden. Der jetzige Stopp der Einführung ist die Konsequenz dieser Nachlässigkeiten.“