Stuttgart. Aufgrund aktueller Entwicklungen der Corona-Pandemie wird Frankreich durch die Bundesregierung ab Sonntag zum Hochinzidenzgebiet erklärt. Dies führt dazu, dass verschärfte Corona-Testpflichten an der baden-württembergischen Grenze gelten. Dazu Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK): „Es ist unser oberstes Ziel, den freien Grenzverkehr für Personen, Waren und Dienstleistungen bestmöglich zu sichern. Aufwändige Grenzkontrollen oder gar Grenzschließungen müssen mit aller Macht verhindert werden. Denn es darf unter keinen Umständen zu weiteren Belastungen für Pendler, Lieferketten und des gesamten Lebens dies- und jenseits der Grenze kommen. Deshalb haben wir für die Hochstufung unserer Nachbarländer gemeinsam mit der Landesregierung frühzeitig Vorsorge getroffen. Wir unterstützen unsere betroffenen Mitgliedsunternehmen mit Grenzpendlern durch die Verteilung kostenloser Corona-Schnelltests aus der Landesreserve. Unabhängig davon müssen wir in Sachen Impfen und Impfdosen endlich mehr Tempo bekommen. Viele Betriebsärzte stehen längst in den Startlöchern und warten auf das politische Signal, loslegen zu dürfen.“

Was bedeutet dies jetzt für baden-württembergische Unternehmen mit Grenzverkehren und Grenzpendlern?

Grenzpendler, die aus beruflichen Gründen nach Baden-Württemberg einreisen, sind von der Quarantänepflicht befreit. Es greift aber eine Testpflicht. So ist eine Testung zwei Mal kalenderwöchentlich erforderlich. Die Testergebnisse müssen vorzeigbar mitgeführt werden. Liegt kein Test bei Grenzübertritt vor, kann dieser auch nach Einreise vorgenommen werden. Dazu besteht die Verpflichtung, dies unverzüglich zu tun – beispielsweise bei Ankunft im Betrieb. Der Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Der durchgeführte Test muss dabei die unter www.rki.de/tests genannten Anforderungen erfüllen.

Verständigung der Landesregierung Baden-Württemberg und der grenznahen Kammern über die Bereitstellung kostenloser, zusätzlicher Schnelltests für Grenzpendler

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft, darunter dem BWIHK mit den grenznahen IHKs, eine Vereinbarung zur Verteilung von Schnelltests an Unternehmen mit Grenzpendlern geschlossen. Darin verpflichten sich die Partner, für Testungen zu sensibilisieren oder im Fall der Grenzkammern zur Bereitstellung entsprechender Testkontingente. Diese erhalten Betriebe mit beschäftigten Grenzpendlerinnen und -pendlern, insbesondere KMU mit Sitz in Baden-Württemberg, auf Anmeldung kostenfrei zur Abholung. Insgesamt 300.000 PoC- (Point-of-Care) Antigen-Schnelltests aus der Notreserve des Landes, die zur Testung durch geschultes Personal freigegeben sind, sollen so übergangsweise dazu beitragen, die Verkehre von und nach Baden-Württemberg, Frankreich und der Schweiz sicherzustellen. Dabei gilt das ‚Windhund-Prinzip‘ und Tests werden so lange ausgegeben, wie es der Vorrat ermöglicht. Die maximale Stückzahlabgabe ist jedoch begrenzt.

Wer sind die IHKs bei denen Schnelltests von Unternehmen, die von dieser Regelung betroffen sind, bezogen werden können?

Als IHK-Partner für die operative Ausgabe entsprechender Tests haben sich die grenznahen Industrie- und Handelskammern Bodensee-Oberschwaben, Hochrhein-Bodensee, Karlsruhe, Schwarzwald-Baar-Heuberg und Südlicher Oberrhein zusammengetan. Um entsprechende Kontingente für den eigenen IHK-Mitgliedsbetrieb zur Abholung dort zu bestellen, kann über die zentrale Landing-Page www.schnelltest.ihk.de online ein Termin vereinbart werden. Dort finden sich auch weitere Informationen in Form von wichtigen Fragen mit Antworten und nützlichen Formularen wie beispielsweise ein Dokument zur Bescheinigung der Schnelltests – „Bescheinigung über das Vorliegen eines SARS-CoV-2 Antigentests“.