Das Bundesverfassungsgericht hat gestern in einem Organstreitverfahren den Antrag zur Benennung eines V-Personenführers zur Zeugenbefragung im 1. Untersuchungsausschuss zurückgewiesen.

“Das Bundesverfassungsgericht hat heute im Rahmen eines Organstreitverfahrens den Antrag zur Benennung eines V-Personenführers zum Zweck der Zeugenbefragung zurückgewiesen. Mit dieser Entscheidung ist deutlich geworden: FDP, Linke und Grüne hätten dieses Verfahren besser nicht geführt und stattdessen, wie von uns empfohlen, auf einen konstruktiven Dialog mit der Bundesregierung gesetzt. CDU/CSU haben stets davor gewarnt, dass aus einer streitigen Frage im Einzelnen ein verfassungsrechtlicher Präzedenzfall für die Reichweite der Befugnisse und den Umfang von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gesetzt wird. Die Aufklärung im Untersuchungsausschuss geht weiter und tritt bald in die Phase der Erstellung des Abschlussberichts ein”, so der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Dr. Volker Ullrich.