Streit um künftigen Bußgeldkatalog für Verkehrssünder wird hitziger, sagte Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf:

„Das Hin und Her bei der Reform des Bußgeldkatalogs muss ein Ende haben, jetzt muss es sitzen. Eilige Vorschläge, die am Ende unverhältnismäßig und unwirksam sind, helfen nicht weiter. Aus der Gerichtspraxis wurden in den letzten Wochen erhebliche Bedenken gegen die Ausweitung der Regelfahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgebracht. Die Präsidentin des OLG Stuttgart übersandte eine umfassende juristische Einschätzung, die mein Haus bereits am 4. Juni an das Verkehrsministerium von Verkehrsminister Winfried Hermann weitergeleitet hatte, die dort jedoch offensichtlich kein Gehör fand.

Gesetzliche Voraussetzung für ein Fahrverbot ist eine grobe oder beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers. Dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h der typische Fall einer „groben“ Pflichtverletzung sein soll, erscheint äußerst zweifelhaft. Nicht jeder, der einmal zu schnell fährt, ist ein Raser, der sofort für einen Monat aus dem Verkehr gezogen werden muss.

Der Führerscheinentzug stellt eine erhebliche Härte dar, zum Beispiel für Familien mit Kindern oder Pflegebedürftigen, die ihren Alltag ohne Auto nicht bewältigen können, oder für Berufstätige, die auf den Führerschein angewiesen sind. Es ist sehr zweifelhaft, dass die Härte der Sanktion in einem Verhältnis zum Verstoß steht. Sanktionen müssen aber verhältnismäßig sein – das schreibt unsere Verfassung vor.“