Düsseldorf. Anlässlich der gestrigen Sitzung des Koalitionsausschusses, bei der unter anderem über die Verlängerung von Hilfsmaßnahmen für Unternehmen gesprochen werden soll, fordert der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) das Kurzarbeitergeld und die Corona-Überbrückungshilfe zu verlängern und bedarfsgerecht nachzubessern. Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes sollte auf 24 Monate und die Corona-Überbrückungshilfe bis zum Jahresende verlängert werden.

Die zuletzt insbesondere von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und dem Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung, Thomas Bareiß, ins Spiel gebrachte Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe begrüßt der Mittelstandsverband ausdrücklich. Dazu erklärt Marc S. Tenbieg, Geschäftsführender Vorstand des DMB: „Die Verlängerung der Überbrückungshilfe ist eine Notwendigkeit. Viele kleine und mittelständische Unternehmen stecken nach wie vor in der Krise und sind dringend auf Liquiditätshilfen angewiesen“. Eine Ausweitung der Zuschüsse bis zum Jahresende hatte der DMB bereits bei der Bekanntmachung des Soforthilfe-Nachfolgeprogramms im Juni gefordert.

Laut einem Bericht aus dem Wirtschaftsministerium ist bisher lediglich ein Fördervolumen von etwa 700 Millionen Euro beantragt worden – eingeplant sind insgesamt 25 Mrd. Euro. Angesichts der zur Verfügung stehenden Mittel besteht ausreichender finanzieller Spielraum zur Verlängerung des Programms. Zudem sollten die Förderbedingungen bedarfsgerechter ausgestaltet werden: „Die Bundesregierung sollte eine Absenkung der zusammengenommenen Umsatzeinbußen von 60 auf 50 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten als zentrale Antragsbedingung sowie die Förderfähigkeit eines Unternehmerlohns für Selbstständige in Betracht ziehen“ fordert Tenbieg. Genügend Geld aus dem Milliardenprogramm ist dafür vorhanden.

Auch die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate ist wichtig, um Beschäftigung im Mittelstand zu sichern. Vielen mittelständischen Unternehmen droht ohne weitere Unterstützung die Insolvenz – denn die Umsätze haben in manchen Branchen noch nicht annähernd das Vorkrisenniveau erreicht. Marc Tenbieg erklärt: „Insbesondere in der Tourismus-, Gastronomie- und Veranstaltungsbranche gibt es zahlreiche Unternehmen mit profitablen Geschäftsmodellen, die unverschuldet in die Krise geraten sind. Ihnen muss vorübergehend mit Zuschüssen und Kurzarbeit geholfen werden, um die anhaltende Durststrecke zu überbrücken.“