Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag in 1. Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Alexander Hoffmann:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Endlich beginnen die parlamentarischen Beratungen zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergrooming. Mit dem Gesetzentwurf stärken wir die Ermittler, verhindern ggf. weitere Straftaten und schützen somit unsere Kinder.

Cybergrooming ist die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen im Internet zwecks Anbahnung sexueller Kontakte. Wer versucht, sich auf diese Art an Kinder heranzumachen, zeigt damit seinen Entschluss, Kinder zu täuschen und ggf. auch zu missbrauchen. Das muss reichen, damit die Ermittler wirksam einschreiten können. Von Praktikern wissen wir, dass sie ohne die Versuchsstrafbarkeit häufig kein Ermittlungsverfahren einleiten können.

Auf Druck der Union war dieses Anliegen deshalb in den Koalitionsvertrag gekommen, nachdem es in der letzten Legislaturperiode vom Bundesjustizministerium und dem Koalitionspartner immer abgelehnt worden war. Endlich hat das Justizministerium nun den überfälligen Gesetzentwurf vorgelegt. Die parlamentarischen Beratungen wollen wir nutzen, den Schutz der Kinder noch weiter auszubauen. Die CDU/CSU-Fraktion hat dazu bereits eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen beschlossen.“

Alexander Hoffmann: „Es hat sehr lange gedauert, bis das Bundesjustizministerium nach mehrfachem Drängen der CDU/CSU-Fraktion endlich aktiv geworden ist – und das ausgerechnet bei einem so wichtigen Thema! Kinder und Jugendliche müssen vor sexuellem Missbrauch noch besser geschützt werden. Die bisherigen Regelungen reichen hierfür in unserer digitalen Welt nicht aus. Wir sollten in den parlamentarischen Beratungen auch noch das Strafmaß erhöhen: Der Besitz von Kinderpornografie sollte mit bis zu fünf statt bisher nur drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. Die Mindeststrafe für sexuellen Kindesmissbrauch sollte auf ein Jahr heraufgesetzt werden.“