Eine Kostenschätzung ist elementarer Bestandteil eines Bürgerbegehrens – ohne sie ist ein Bürgerbegehren ungültig. Über die Erstellung dieser Kostenschätzung streiten sich aktuell die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtpark“ und die Verwaltung der Stadt Oer-Erkenschwick.

Seit 2011 wird die Kostenschätzung auf Antrag von der Stadtverwaltung erstellt. Die Initiative „Rettet den Stadtpark“ hatte die Kostenschätzung erstmalig am 26. August beantragt. In ihrem Antrag erklärte die Initiative, dass sich ihr Bürgerbegehren gegen einen Beschluss zur Umnutzung des Stadtparks richte. Das Ziel sei, die Bebauung des Stadtparks zu verhindern. In ihrem Antwortschreiben lehnte die Stadtverwaltung den Antrag ab. Sie verwies auf fehlende Informationen. So müsse die Initiative die konkrete Frageformulierung nebst Begründung vorlegen und auch die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens nennen.

„Die Verwaltung von Oer-Erkenschwick missversteht die Gemeindeordnung“, kommentiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer des Fachverbandes Mehr Demokratie NRW. Die Verwaltung verlange, die komplette Fragestellung und Begründung vorzulegen. Das sehe die Gemeindeordnung so nicht vor und sei auch nicht die Rechtspraxis. Lediglich das Ziel des Bürgerbegehrens müsse für die Erstellung der Kostenschätzung angegeben werden. „Das Ziel des Bürgerbegehrens ist seit dem ersten Schreiben an die Stadt sonnenklar. Seit Einführung der Kostenschätzung in NRW Ende 2011 hat es mehr als 200 Bürgerbegehren gegeben. Bei keinem einzigen anderen Bürgerbegehren wurden derart umfangreiche Angaben von den Initiatoren verlangt“, so Trennheuser. Das habe er der Verwaltung auch in einer erklärenden Email auf Bitte der Bürgerbegehrensinitiatoren mitgeteilt.

Seit der Einführung der Kostenschätzung hatte es immer wieder Probleme mit dieser gegeben. Erst Anfang des Jahres verweigerte die Verwaltung der Stadt Paderborn einer Initiative ebenfalls die Herausgabe einer Kostenschätzung. Die Bonner Verwaltung verrechnete sich 2018 bei einem Bürgerbegehren und musste nach erfolgreicher Klage vor dem Verwaltungsgericht ihre Schätzung auf ein Zehntel der ursprünglichen Summe korrigieren. In Porta Westfalica verzögerte sich 2017 ein Bürgerbegehren satte 231 Tage, bis die Stadt eine Kostenschätzung vorlegte. In Elsdorf sah sich die Stadt im selben Jahr bei gleich bei zwei Bürgerbegehren außerstande, überhaupt eine Kostenschätzung abzugeben.

Mehr Demokratie fordert, dass die Kostenschätzung nach dem bayerischen Vorbild vollständig aus dem Anforderungskatalog für Bürgerbegehren gestrichen wird.