In einem gestern bekannt gegebenen Urteil vom 27.6.2019 hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Rechte der Initiatoren kommunaler Bürgerbegehren deutlich gestärkt. Das meldet der Fachverband Mehr Demokratie heute in Köln. Im Urteil des Oberverwaltungsgerichts wird die Klage des Bürgerbegehrens “Kurfürstenbad bleibt!” zwar zurückgewiesen. Der 2017 durchgeführte Bürgerentscheid muss damit nicht wiederholt werden. Gleichzeitig bestätigte das Oberverwaltungsgericht aber, dass Initiatoren eines Bürgerbegehrens auch für den Zeitraum der Vorbereitung eines Bürgerentscheids durch die Kommune das Recht haben, Maßnahmen und Äußerungen der Verwaltung gerichtlich prüfen zu lassen.

“Bislang hatten die Initiatoren von Bürgerbegehren keinen verbrieften Anspruch, mit juristischen Mitteln die Vorbereitung eines Bürgerentscheids überprüfen zu lassen. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts wird diese Lücke jetzt endlich geschlossen!” freute sich Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Mehr Demokratie hatte die Klage unterstützt, um die gesetzlich bislang nicht vorgesehene Möglichkeit der Anfechtung eines Bürgerentscheids auf gerichtlichem Wege zu erreichen. “Ich möchte mich ausdrücklich bei “Kurfürstenbad bleibt!” für die Möglichkeit der Zusammenarbeit in dieser Sache bedanken! Neben ihrem inhaltlichen Anliegen hatten die Klageführenden auch stets im Blick, dass sie mit ihrer Klage bessere Bedingungen für kommende Bürgerbegehren schaffen können”, so Trennheuser.

Dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts war ein mehrjähriger Rechtstreit voraus gegangen. Im Bürgerentscheid vom 23. März bis 21. April 2017 votierten 51,6 Prozent der Abstimmenden gegen das Bürgerbegehren zum Erhalt des Kurfürstenbades. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten am 19. Juli 2017 wegen der Umstände des Bürgerentscheids beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Stadt Bonn eingereicht. Die Kläger warfen der Stadt vor, den Bonner Bürgern wichtige Informationen zu Finanzierungsproblemen des geplanten Zentralbades bewusst vorenthalten zu haben. Gleichzeitig habe der Oberbürgermeister mit einer einseitigen Werbekampagne auf Kosten der Stadtwerke in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingegriffen.